Online-Krankschreibung: AU-Bescheinigung ohne Praxisbesuch
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf jeder approbierte Arzt ausstellen, auch nach einer Beurteilung aus der Ferne. Entscheidend ist nicht der Weg, sondern die ärztliche Einschätzung. Diese Seite erklärt, ab wann Ihr Arbeitgeber einen Nachweis verlangen darf, welchen Beweiswert eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Staat hat und wo die Grenzen einer Fernbeurteilung liegen.
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, ist der ärztliche Nachweis darüber, dass Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen Krankheit vorübergehend nicht ausüben können. Sie ist kein Attest über eine Diagnose, und gegenüber dem Arbeitgeber enthält sie auch keine. Er erfährt nur, dass Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange sie voraussichtlich dauert.
Rechtlich stützt sich das auf das Entgeltfortzahlungsgesetz: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, und Sie müssen sie auf Verlangen nachweisen. Die Bescheinigung ist dieser Nachweis. Vor dem Arbeitsgericht hat sie einen hohen Beweiswert: Wer eine ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigung vorlegt, muss nicht zusätzlich beweisen, dass er krank war. Der Arbeitgeber kann diesen Beweiswert nur erschüttern, wenn er konkrete Umstände vorträgt, die ernsthafte Zweifel begründen.
Daraus folgt eine Klarstellung, die für jedes Online-Angebot gilt: Verkauft wird nie eine Freistellung von der Arbeit, sondern die ärztliche Beurteilung und, wenn diese sie trägt, der daraus entstehende Nachweis. Ob eine Bescheinigung ausgestellt werden kann, entscheidet immer der Arzt.
Ab wann brauche ich eine Krankschreibung?
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Sie eine Bescheinigung spätestens vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Viele Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge verkürzen diese Frist, häufig auf den ersten Tag. Der Arbeitgeber darf das verlangen, ohne es zu begründen.
Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren Arbeitsvertrag, bevor Sie sich auf die Drei-Tage-Regel verlassen. Kalendertage heißt außerdem: Wochenenden und Feiertage zählen mit. Wer am Donnerstag erkrankt, ist unter Umständen schon am Montag nachweispflichtig.
Unabhängig davon gilt die Meldepflicht sofort. Sie müssen sich am ersten Tag der Erkrankung melden, in der Regel vor Arbeitsbeginn und auf dem im Betrieb üblichen Weg. Meldung und Nachweis sind zwei verschiedene Pflichten, und nur die zweite braucht einen Arzt.
Für die Entgeltfortzahlung gilt der übliche Rahmen von bis zu sechs Wochen je Krankheitsfall; danach kommt in der Regel Krankengeld der Krankenkasse in Betracht. Wer länger ausfällt, sollte die Folgebescheinigung ohne Lücke ausstellen lassen, weil eine Lücke von nur einem Tag den Anspruch gefährden kann.
Darf ein Arzt ohne persönliche Untersuchung krankschreiben?
Ja, eine Beurteilung aus der Ferne ist zulässig, wenn sie im Einzelfall ärztlich vertretbar ist. Maßgeblich ist die ärztliche Sorgfalt, nicht der Kommunikationsweg. Der Arzt muss genug Informationen haben, um Art und Dauer der Arbeitsunfähigkeit einschätzen zu können, und er muss erkennen, wann das aus der Ferne nicht mehr geht.
Praktisch heißt das: klar umrissene, häufige und selbstlimitierende Beschwerdebilder lassen sich gut beurteilen, unklare oder schwere Verläufe nicht. Ein Arzt, der auf jede Anfrage hin ausstellt, arbeitet nicht sorgfältig. Die deutschen Aufsichtsverfahren gegen Anbieter, die im großen Stil ohne jede Prüfung ausgestellt haben, sind genau daran entstanden.
Werberechtlich gibt es eine zweite Grenze. Nach Paragraf 9 des Heilmittelwerbegesetzes darf für Fernbehandlung nicht so geworben werden, als ersetze ein Formular die ärztliche Beurteilung. Der Bundesgerichtshof hat 2021 ein Werbeversprechen beanstandet, das Diagnose und Krankschreibung über eine App in Aussicht stellte. Beanstandet wurde die Werbeaussage, nicht die Leistung. Seriöse Anbieter formulieren deshalb konsequent im Konjunktiv: Sie beantragen eine Beurteilung, Sie kaufen kein Ergebnis.
Gilt eine Bescheinigung aus dem EU-Ausland in Deutschland?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 15. Januar 2025 bestätigt, dass eine im EU-Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung denselben Beweiswert hat wie eine in Deutschland ausgestellte. Voraussetzung ist, dass sie erkennen lässt, dass der ausländische Arzt zwischen bloßer Erkrankung und daraus folgender Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat.
Das ist der Kern des Themas. Ein Arzt mit einer Approbation aus einem anderen Mitgliedstaat ist kein Ersatzweg zweiter Klasse, sondern ein rechtlich gleichwertiger Aussteller. Bei MEDINOW beurteilt lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, Ärztekammer in Olsztyn.
Zwei praktische Punkte gehören dazu. Erstens: Das deutsche Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bei dem die Praxis die Daten direkt an die Krankenkasse übermittelt, steht ausländischen Ärzten technisch nicht offen. Eine Bescheinigung aus dem Ausland kommt daher als Dokument zu Ihnen, und Sie leiten sie selbst an Arbeitgeber und Krankenkasse weiter. Zweitens: Legen Sie sie zügig vor und behalten Sie eine Kopie. Wer den Nachweis spät oder unvollständig einreicht, liefert dem Arbeitgeber genau die Anhaltspunkte, mit denen sich der Beweiswert angreifen lässt.
eAU oder Papier: was Ihr Arbeitgeber bekommt
Seit der Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ruft der Arbeitgeber die Daten gesetzlich Versicherter bei der Krankenkasse ab. Die Praxis meldet, die Kasse stellt bereit, der Arbeitgeber holt die Meldung ab. Der Zettel, den früher jeder selbst eingereicht hat, ist für diesen Personenkreis entfallen.
Dieses Verfahren greift jedoch nur, wenn mehrere Bedingungen zusammenkommen: Sie sind gesetzlich versichert, Sie werden in einer an die deutsche Telematikinfrastruktur angeschlossenen Praxis behandelt, und es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis, für das der Abruf vorgesehen ist. Privatversicherte, Minijobs in Privathaushalten und Bescheinigungen aus dem Ausland fallen heraus.
In all diesen Fällen bleibt es beim Dokument in Ihrer Hand. Sie leiten es an den Arbeitgeber weiter, und die Ausfertigung für die Krankenkasse reichen Sie dort ein, wenn eine längere Erkrankung Krankengeld auslösen kann. Fragen Sie im Zweifel in der Personalabteilung nach, in welcher Form eingereicht werden soll. Viele Betriebe akzeptieren vorab einen Scan oder ein Foto, verlangen das Original aber nach.
Geht eine Krankschreibung rückwirkend?
Eine Rückdatierung ist die Ausnahme und nur für einen kurzen Zeitraum vertretbar, wenn der Arzt aus den Angaben nachvollziehen kann, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vorher bestand. Die Bundesmantelverträge der niedergelassenen Ärzte sehen dafür regelmäßig eine Grenze von wenigen Tagen vor. Eine Bescheinigung für die vergangene Woche, die erst jetzt gebraucht wird, stellt kein sorgfältig arbeitender Arzt aus.
Der Grund ist einfach: Rückwirkende Bescheinigungen sind der klassische Angriffspunkt, mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht den Beweiswert erschüttern. Je weiter der Zeitraum zurückliegt, desto weniger trägt die Bescheinigung.
Deutlich häufiger und unproblematischer ist der umgekehrte Fall, die Folgebescheinigung. Dauert die Erkrankung an, sollte sie spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der bisherigen Bescheinigung ausgestellt werden, damit keine Lücke entsteht. Bei längeren Verläufen kann schon eine Lücke von einem Tag den Anspruch auf Krankengeld gefährden.
Wer unsicher ist, meldet sich besser am ersten Krankheitstag beim Arzt statt am dritten. Das erspart die Diskussion darüber, ab wann die Beschwerden bestanden.
Wann eine Fernbeurteilung nicht ausreicht
Es gibt Situationen, in denen ein Fragebogen die notwendige Untersuchung nicht ersetzen kann und in denen jeder verantwortliche Arzt ablehnt. Dazu gehören starke oder plötzlich einsetzende Schmerzen unklarer Ursache, Atemnot, Brustschmerz, hohes Fieber über mehrere Tage, Bewusstseinsstörungen, neurologische Ausfälle, der Verdacht auf einen Bruch oder eine relevante Verletzung sowie jede Verschlechterung unter laufender Behandlung.
Ebenfalls ungeeignet sind lange Ausfallzeiten. Wer bereits Wochen ausfällt oder bei wem eine stufenweise Wiedereingliederung, eine Rehabilitation oder eine begutachtungsrelevante Fragestellung im Raum steht, braucht die behandelnde Arztpraxis vor Ort, weil dort die Vorbefunde liegen und der weitere Verlauf gesteuert wird.
Bei Notfallzeichen gilt ohnehin nichts von alldem: Rufen Sie den Rettungsdienst unter 112. Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zuständig. Beides ist kostenfrei und bundesweit erreichbar.
Eine Ablehnung ist kein Formfehler, sondern ein mögliches Ergebnis jeder ärztlichen Prüfung. Sie schützt Sie vor einem Nachweis, der später nicht trägt.
Was eine Online-Krankschreibung kostet
Die Beurteilung durch einen Arzt außerhalb des deutschen Kassensystems ist eine Privatleistung und wird von der Krankenkasse nicht getragen. Die Preise am deutschen Markt liegen überwiegend im niedrigen bis mittleren zweistelligen Eurobereich, je nach Anbieter und Bearbeitungszeit.
Bei MEDINOW ist die Krankschreibung derzeit nicht als buchbare Leistung freigeschaltet. Diese Seite ordnet das Thema ein und ist kein Angebot. Buchbar ist bei uns die ärztliche Beurteilung für ein Folgerezept ab 24,90 EUR und für GLP-1-Präparate 29,90 EUR. Eine vorrangige Bearbeitung kostet zusätzlich 9,90 EUR.
Für alle diese Leistungen gilt dieselbe Regel: Die Gebühr deckt die ärztliche Beurteilung, nicht die Ausstellung eines bestimmten Dokuments. Lehnt der Arzt aus medizinischen Gründen ab, erstatten wir die Gebühr. Reichen Sie Unterlagen, um die der Arzt ausdrücklich gebeten hat, nicht nach, gilt die Beurteilung als erbracht und die Gebühr wird nicht erstattet. Wir werben nicht mit einer Geld-zurück-Zusage, weil eine solche Formulierung die ärztliche Entscheidung zur Formsache erklären würde.
Akzeptiert mein Arbeitgeber eine Online-Krankschreibung?
Der Arbeitgeber muss den Nachweis akzeptieren, wenn ihn ein approbierter Arzt ordnungsgemäß ausgestellt hat. Das Gesetz schreibt keinen Kommunikationsweg vor. Zweifel darf der Arbeitgeber nur äußern, wenn er konkrete Umstände benennt, die den Beweiswert erschüttern, etwa eine auffällige Rückdatierung. Reichen Sie die Bescheinigung deshalb zügig und vollständig ein.
Ab wann brauche ich eine AU?
Gesetzlich spätestens, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Viele Arbeitsverträge verlangen sie bereits ab dem ersten Tag, was zulässig ist. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag. Die Pflicht, sich unverzüglich krankzumelden, gilt unabhängig davon ab dem ersten Tag.
Geht eine Krankschreibung rückwirkend?
Nur ausnahmsweise und nur für wenige Tage, wenn der Arzt nachvollziehen kann, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits bestand. Je länger der Zeitraum zurückliegt, desto angreifbarer wird die Bescheinigung. Eine Folgebescheinigung sollte dagegen ohne Lücke an die vorherige anschließen, sonst kann der Krankengeldanspruch gefährdet sein.
Was kostet sie?
Eine Beurteilung außerhalb des Kassensystems ist eine Privatleistung und wird nicht erstattet. Am deutschen Markt liegen die Preise überwiegend im niedrigen bis mittleren zweistelligen Eurobereich. Bei MEDINOW ist die Krankschreibung derzeit nicht buchbar; buchbar sind unter anderem das Folgerezept ab 24,90 EUR und die Beurteilung für GLP-1-Präparate für 29,90 EUR.
Gilt eine AU aus dem EU-Ausland?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 15. Januar 2025 entschieden, dass eine im EU-Ausland ausgestellte Bescheinigung denselben Beweiswert hat wie eine deutsche, sofern erkennbar ist, dass der Arzt zwischen Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat. Das elektronische Meldeverfahren der Krankenkassen steht ausländischen Praxen allerdings nicht offen, deshalb reichen Sie das Dokument selbst ein.